Allgemeine Geschäftsbedingungen Folientuning-Rostock

§ 1 Allgemeines

1. Für die Geschäftsbeziehung zwischen Folientuning Rostock und dem Kunden gelten die unten aufgeführten AGB. Änderungen der AGB bleiben vorbehalten.
Die jeweils gültige Fassung der AGB wird im Internet veröffentlicht und ist in den Geschäftsräumen von Folientuning Rostock deutlich sichtbar ausgehängt. Für die gesamte Geschäftsbeziehung der Parteien gilt die zum Zeitpunkt der Bestellung aktuelle Fassung der AGB.

2. Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn Folientuning Rostock sie schriftlich akzeptiert hat.

§ 2 Vertragsabschluss und Rücktritt vom Vertrag


1. Folientuning Rostock nimmt ausschließlich persönliche oder schriftliche (Fax-, Brief-, Online-) Bestellungen zu den aktuellen Konditionen an. Sollte die Bestellung auf Grundlage eines Druck-, Rechen- oder Schreibfehlers erfolgt sein, behält sich Folientuning Rostock den Rücktritt vor.

2. Folientuning Rostock verpflichtet sich, den Kunden unverzüglich nach Bekannt werden einer Lieferschwierigkeit zu informieren. Im Fall des Rücktritts verpflichtet sich Folientuning Rostock, etwa schon erhaltene Zahlungen des Kunden unverzüglich zurückzuzahlen.

3. Kunden können den mit der Bestellung abgeschlossenen Vertrag innerhalb von zwei Wochen nach Bestellung schriftlich per FAX, Brief oder E-Mail widerrufen, wenn sich die Ware noch nicht im Versand befindet.

4. Vorstehende Widerufs- und Rücktrittsrechte bestehen nicht bei eigens für den Kunden beschaffter Ware oder Sonderanfertigungen.

§ 3 Preise

1. Alle Preisangaben verstehen sich, wenn nicht anders angegeben in EURO. Maßgeblich sind die jeweils durch Folientuning Rostock veröffentlichten aktuellen Preisangaben. Alte Preislisten haben mit der Veröffentlichung einer neuen ihre Gültigkeit verloren.

2. Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als zwei Monate liegen.
 
§ 4 Lieferung

1. Lieferfristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich ein verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde.

§ 5 Fälligkeit und Zahlung, Verzug

1. Der Auftragswert ist bei Abholung des Auftragsgegenstandes fällig. Andere Zahlungsbedingungen können bei Auftragserteilung vereinbart werden. Zahlungen für geleistete Arbeiten sind innerhalb einer Woche nach Zugang der Rechnung zu leisten. Abzüge und abweichende Zahlungsfristen bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

2. Überfällige Forderungen werden durch Folientuning Rostock grundsätzlich an einen Rechtsbeistand oder ein Inkasso-Unternehmen abgegeben.
Die dadurch entstehenden Kosten sind im Verzugsfall vom Kunden zu tragen.

§ 6 Zurückbehaltung

1. Bei vereinbarter Barzahlung behält sich Folientuning Rostock vor, den Auftragsgegenstand erst nach vollständiger Bezahlung zu übergeben.

§ 7 Gewährleistung und Haftung

1. Folientuning Rostock gewährt auf die Beschichtung 2 Jahre Garantie und der Folienhersteller je Folie bis zu 10 Jahren Haltbarkeit.

2. Ausgeschlossen sind Fahrzeuge, die mit einer Nanolackierung, Neu- oder Nachlackierung unter 4- 6 Wochen Aushärtungszeit, sowie einer nicht Fachgerechten Lackierung versehen sind.
 
3. Reklamationen und Garantieansprüche müssen zeitnah (innerhalb von 14 Tagen) nach Auftreten gemeldet werden, da ansonsten der Garantieanspruch nicht mehr gewährleistet ist.

4. Die Garantie erstreckt sich nicht auf Schäden durch unsachgemäße Reinigung, insbesondere häufiges Reinigen mit Hochdruckreinigern, Vandalismus, übermäßige mechanische, physikalische und chemische Beanspruchung.

5. Lösemittel-/ teillösemittelbasierend bedruckte Folien werden erst nach einer Trocknungszeit von 72 / 48 Stunden verklebt. Sollte eine frühere Verklebung der Digitaldrucke gefordert werden erlischt der Garantieanspruch.

6. Folientuning Rostock haftet nicht für Schäden, die nicht am Auftragsgegenstand selbst entstanden sind; insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Kunden, es sei denn, die Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes finden Anwendung.

§ 8 Sonstiges

1. Kundenfahrzeuge sind in waschstraßensauberem Zustand bereits am Vortag der Beklebung anzuliefern.

2. Bei einer standardmäßigen Fahrzeugvollverklebung werden nur die Sichtflächen (Außenflächen)beschichtet, keine Innenbereiche.
In tieferen  Spaltmaßkanten kann die Originalfarbe sichtbar bleiben.

3. Trotz aller gebotener Sauberkeit sind Hausstaubeinschlüsse nicht zu vermeiden.
Folientuning Rostock bemüht sich, die Folien möglichst großflächig aufzubringen, teilweise ist aber ein überlappendes Ansetzen der Folie bedingt durch Fahrzeugübergrößen oder tiefe Karosseriesicken nicht zu vermeiden. Faltenbildung an umgelegten Kanten oder geringes Schrumpfen der Folie ist kein Reklamationsgrund und aus technischen Gründen unvermeidbar.

4. Bläschenbildung ist Teil des Klebstoff-Aushärtungsprozesses, die Folienoberfläche ist erst nach ca. 3 Wochen glatt (temperaturabhängiges Diffundierungsverhalten).

§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Der Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und juristische Personen ist Rostock.